Handelsvertretervertrag

Zwischen

der Capskeeper GmbH, Geschäftsführer: Ludger Quante, Friedrichstraße 47, 60323 Frankfurt

- nachfolgend „Capskeeper“ -

 

und

 

Frau/Herrn

, geb. am in:

, wohnhaft

- nachfolgend „Vertriebsmittler 1 -

 

Vorbemerkung

Capskeeper verfolgt mit seinen Produkten die Vision, Menschen dabei zu unterstützen, ihrem Herzen zu folgen, sich Ziele aus dem Herzen heraus zu setzen und diese dann auch zu erreichen. Kern des Produktportfolios ist die Capskeeper Intentionskette sowie komplementäre Produkte, wie bspw. Onlinekurse. Es ist beabsichtigt, weitere in die Strategie von Capskeeper passende Produkte in das Portfolio aufzunehmen. Capskeeper verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Vertrieb und sucht kompetente Vertriebsmittler, die von der Capskeeper-Idee begeistert sind und beabsichtigen, Capskeeper neben ihrem Hauptberuf als Handelsvertreter im Nebenberuf beim Vertrieb der Produkte zu unterstützen. Es freut uns, dass Sie sich entschieden haben, für Capskeeper tätig zu werden.

Dieser Handelsvertrag regelt die Rechte und Pflichten wie folgt:

1 aus Gründen der einfacheren Formulierung und Verständlichkeit verwendet dieser Vertrag unabhängig von dem tatsächlichen Geschlecht das generische Maskulinum

 

§ 1 Beginn des Vertragsverhältnisses, ausschließliche Tätigkeit als Handelsvertreter im Nebenberuf (§ 92b HGB)

  1. Capskeeper überträgt dem Vertriebsmittler nach dem Erwerb des „Botschafter-Pakets“ eine Handelsvertretung für die Vertragsprodukte gemäß § 2 dieses Vertrages.

  2. Der Vertriebsmittler wird im Rahmen der Regelungen dieses Vertrages neue Kunden für die Vertragsprodukte werben, etwaige bestehende Kunden betreuen und Geschäfte im Hinblick auf die Vertragsprodukte an Kunden vermitteln. Er wird für Capskeeper ausschließlich als freier und selbstständiger, gewerbetreibender Handelsvertreter im Nebenberuf (§ 92b HGB) tätig.

    Er versichert, einen Hauptberuf auszuüben, mit dem er überwiegend beschäftigt ist und mit dem er den überwiegenden Teil seines Bruttoeinkommens erwirtschaftet. Der Vertriebsmittler versichert hiermit, derzeit - und bis zu einer anderweitigen in seinem Verantwortungsbereich liegenden anderweitigen Mitteilung - eine Haupttätigkeit bei einem Dritten bzw. Arbeitgeber auszuüben bzw. bereits selbständig unternehmerisch tätig zu sein.

    Er wird Capskeeper unverzüglich - zumindest in Textform – über alle Umstände unterrichten, nach denen bzw. ab welchem Zeitpunkt die überwiegende Beschäftigung im Hauptberuf wegfallen wird bzw. ggf. schon weggefallen ist.

  3. Der Vertriebsmittler wird selbständig prüfen, ob und inwieweit er zur Abführung von Rentenversicherungsbeiträgen (zum Beispiel als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger) verpflichtet ist. Er bestätigt hiermit, seinem Arbeitgeber seine Tätigkeit als Handelsvertreter im Nebenberuf nach diesem Vertrag unverzüglich angezeigt zu haben bzw. dies spätestens zum Tag der Aufnahme dieser Tätigkeit zu tun und arbeitgeberseitig zu ihrer Ausübung berechtigt zu sein.

  4. Der Vertriebsmittler ist insbesondere in seiner Zeiteinteilung frei, beschafft sich selbst etwaige erforderliche Betriebsmittel und kann seine Tätigkeit im Rahmen der in diesem Handelsvertretervertrag bestimmten Pflichten im Wesentlichen frei gestalten.

    § 2 Vertragsprodukte

1. Die derzeit zu vermittelnden Vertragsprodukte von Capskeeper ergeben sich aus der diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügten Liste.

 

  1. Capskeeper beabsichtigt, nach Abschluss dieses Vertrages weitere einschlägige Produkte in sein Produktportfolio aufzunehmen. Diese Produkte werden - nach entsprechender jeweiliger Mitteilung durch Capskeeper - automatisch Teil der vom Vertriebsmittler zu vermittelnder Vertragsprodukte. Bei diesen kann es sich insbesondere sowohl um physische und digitale Produkte sowie Dienstleistungen wie beispielsweise die Vermittlung weiterer Handelsvertreter handeln.

  2. Im Rahmen seiner allgemeinen Vertriebspolitik kann Capskeeper jederzeit einzelne Vertragsprodukte ändern oder einzelne Produkte aus den Vertragsprodukten gemäß § 2 herausnehmen. Capskeeper wird dies dem Vertriebsmittler jeweils mindestens 2 Monate zuvor zumindest in Textform ankündigen. Aus der Herausnahme von Erzeugnissen aus den Vertragsprodukten kann der Vertriebsmittler keine Ansprüche herleiten.

    § 3 Keine Exklusivität, Keine Bezirksvertretung; Vertrieb durch Capskeeper bzw. weitere Vertriebsmittler

  1. Aus rechtlichen Gründen ist ein Vertrieb durch den Vertriebsmittler an Kunden außerhalb der EU und dem EWR nur nach schriftlicher Zustimmung durch Capskeeper gestattet.

  2. Der Vertriebsmittler hat kein exklusives Vertriebsrecht und ist kein Bezirksvertreter. Er erhält keine Provision für Geschäfte, die Capskeeper ohne seine Vermittlung abschließt. Capskeeper ist jederzeit berechtigt und beabsichtigt, die Vertragsprodukte selbst und über weitere Vertriebsmittler, insbesondere auch über andere Handelsvertreter, an die Kunden zu verkaufen.

    § 4 Pflichten des Vertriebsmittlers

1. Dem Vertriebsmittler obliegen insbesondere folgende Pflichten:

  • -  Werbung neuer Kunden für die Vertragsprodukte;

  • -  Vermittlung von Geschäften mit den Vertragsprodukten für Capskeeper;

  • -  Mitwirkung beim Vertragsabschluss und der Abwicklung von Geschäften, soweit im

    Einzelfall erforderlich;

  • -  Unterstützung von Capskeeper nach besten Kräften bei seinen geschäftlichen

    Aktivitäten und die Interessen von Capskeeper mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen; dies gilt insbesondere für die Beachtung der Preise für die Vertragsprodukte sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen; hierzu gehört

 

insbesondere auch, sich inhaltlich an die in der Vorbemerkung genannten „Botschaften“ gebunden zu fühlen und es im Rahmen der von ihm anzuwendenden Sorgfalt eines gewissenhaften Kaufmannes zu unterlassen, Geschäfte zu betreiben, die diesen „Botschaften“ offensichtlich entgegenstehen;

  • -  Unterlassung, die gewerblichen Schutzrechte und das Know-how von Capskeeper selbst anzugreifen oder durch Dritte angreifen zu lassen oder Dritte beim Angriff in irgendeiner Form zu unterstützen;

  • -  Werbung neuer Vertriebsmittler für Capskeeper;

  • -  Capskeeper so früh wie möglich über beabsichtigte Änderungen seiner Rechtsform

    und Anschrift zu unterrichten. Dies gilt insbesondere, wenn es sich bei ihm um

    eine juristische Person (zum Beispiel GmbH etc.) handelt.

  • -  unverzügliche und ordnungsgemäße Mitteilung über die Vermittlung eines

    Geschäfts, insbesondere Nutzung der hierfür - nach entsprechender Schulung und

    Unterstützung - zur Verfügung gestellten Tools;

  • -  Berichterstattung über für den Geschäftserfolg wichtige Umstände, zum Beispiel

    Mitteilungen oder Rückmeldungen bzw. Beschwerden von Kunden und der

    Beseitigung solcher Probleme;

  • -  Unterlassung der Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf

    Dritte ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Capskeeper.

  1. Er darf rechtsverbindliche Erklärungen für Capskeeper nur abgeben, wenn er dazu im Einzelfall ausdrücklich ermächtigt wird. Der Vertriebsmittler ist nicht berechtigt, Capskeeper zu vertreten, Verpflichtungen für diesen einzugehen oder Zahlungen für diesen entgegenzunehmen.

  2. Der Vertriebsmittler hat die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Capskeeper - auch nach der Beendigung des Handelsvertretervertrages - zu wahren. Er hat vertrauliche Schriftstücke von Capskeeper, insbesondere etwaige Unterlagen über Preisgestaltung und technische Unterlagen, gesondert aufzubewahren und unter Verschluss zu halten.

4. Der Vertriebsmittler darf während der Dauer dieses Handelsvertretervertrages mit Blick auf die Vertragsprodukte nicht für einen Wettbewerber von Capskeeper tätig werden oder sich an einem Konkurrenzunternehmen direkt oder indirekt beteiligen oder es sonst unterstützen.

§ 5 Pflichten von Capskeeper

Capskeeper ist insbesondere verpflichtet,

 

  • -  auf die Interessen des Vertriebsmittlers in angemessenem Umfang Rücksicht zu nehmen und ihn in seiner Tätigkeit zu unterstützen;

  • -  den Vertriebsmittler über wesentliche Änderungen einer Geschäftspolitik im Hinblick auf die Vertragsprodukte rechtzeitig zu informieren;

  • -  dem Vertriebsmittler Verkaufs-Unterlagen, jeweilige Preislisten, und für die Handelsvertretertätigkeit erforderliches Material zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Unterlagen und sämtliches Material bleiben Eigentum von Capskeeper, soweit diese nicht im Rahmen des Vertrages bestimmungsgemäß an Kunden gegeben werden;

  • -  dem Vertriebsmittler regelmäßig über die jeweils aktuellen Preise – einschließlich kurzfristige „Aktionen mit besonderen Preisgestaltungen – über den von ihm Capskeeper bekannt gegebenen Kontakt zu informieren;

  • -  den Vertriebsmittler über den von ihm zu vermittelnden Vertrieb über die Plattform von Capskeeper und die technischen Angaben, die für den Nachweis der Vermittlung durch den Vertriebsmittler und damit seine Provision erforderlich sind, zu informieren.

    § 6 Provision

    1. Der Vertriebsmittler hat Anspruch auf Provision für alle Geschäfte, die Capskeeper aufgrund der Vermittlungstätigkeit des Vertriebsmittlers während der Dauer dieses Vertrages mit Kunden im Hinblick auf die Vertragsprodukte abschließt. Dies gilt auch für Geschäfte, also Nachbestellungen und Folgegeschäfte, die Capskeeper während der Dauer dieses Vertrages ohne konkrete Vermittlung des Vertriebsmittlers mit solchen Kunden abschließt, die der Vertriebsmittler zuvor als Kunde für Geschäfte gleicher Art geworben hat.

    Für Geschäfte, die Capskeeper ohne Vermittlung des Vertriebsmittlers mit Kunden abschließt, ist die Zahlung einer Provision mithin ausgeschlossen. Für Geschäfte, die der Vertriebsmittler angewandt hat, die aber erst nach der Beendigung dieses Handelsvertretervertrages abgeschlossen werden, erhält der Vertriebsmittler keine Provision.

    2. Mit der Zahlung der Provision sind alle Ansprüche des Vertriebsmittlers aus seiner Vermittlungstätigkeit und seinen etwaigen sonstigen Tätigkeiten nach diesem Vertrag vollständig abgegolten. Ohne etwaige ausdrückliche anderweitige Regelung, besteht kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen und Kosten.

3.

Capskeeper ist bei ihrer Entscheidung, ob ein vom Vertriebsmittler vermitteltes Geschäft abgeschlossen wird oder nicht, frei. Aufträge werden erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Capskeeper bzw. bei Geschäften, die vom geworbenen Kunden über die Plattform von Capskeeper (Onlineaccount) erfolgen, mit der digitalen Auftragsbestätigung angenommen. Lehnt Capskeeper ein Geschäft ab oder kommt es über den Onlineaccount von Capskeeper aus Gründen, die nicht rein technisch bedingt sind, nicht zustande, steht dem Vertriebsmittler keine Provision zu. Capskeeper wird Geschäfte nicht willkürlich ablehnen.

Der Anspruch auf Provision entsteht, sobald und soweit Capskeeper das vermittelte Geschäft ausgeführt hat und der Kunde den Kaufpreis für das verkaufte Produkt bzw. die Dienstleistung bezahlt hat (Eingang der Zahlung auf der Bankverbindung von Capskeeper) und jeweilige etwaige gesetzliche Widerrufsfristen ohne Widerruf durch den Kunden abgelaufen sind. Die Zahlung eines Provisionsvorschusses durch Capskeeper ist ausgeschlossen.

Der Anspruch auf Provision entfällt, wenn feststeht, dass der Kunde nicht leisten wird. In einem solchen Fall, zum Beispiel auch für den Fall, dass ein Kunde von seinem gesetzlichen Recht auf Widerruf Gebrauch macht, sind etwaige bereits empfangene Zahlungen von Provisionen von dem Vertriebsmittler an Capskeeper zurückzuzahlen. Ein Anspruch auf Provision entfällt auch dann, wenn und soweit Capskeeper ein Geschäft aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht ausführt.

Capskeeper hat über die Provisionsansprüche jeweils zum Ende eines Kalendermonats abzurechnen. Capskeeper wird dem Vertriebsmittler eine schriftliche Abrechnung unter Angabe der provisionspflichtigen Geschäfte überreichen, was auch in Textform geschehen kann. Sofern der Vertriebsmittler umsatzsteuerpflichtig ist, hat die Abrechnung die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer zu enthalten. Die Zahlung muss spätestens bis zum Ende des auf den Kalendermonat folgenden Monats erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt werden die Provisionsansprüche, über die abzurechnen ist, zur Zahlung fällig.

Der Vertriebsmittler ist verpflichtet, die Provisionsabrechnungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Capskeeper etwaige Beanstandungen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der jeweiligen Abrechnung unverzüglich zumindest in Textform mitzuteilen. Aus verspätet gemeldeten Beanstandungen kann der Vertriebsmittler keine Ansprüche zu Lasten von Capskeeper ableiten.

4.

5.

6.

7.

 

 

§ 7 Höhe und Berechnung der Provision

1. Die Provisionssätze werden in Prozenten des Netto-Rechnungsbetrages gemäß nachfolgendem § 7 Abs. 2 dieses Vertrages angegeben und sind in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angegeben. Die Vereinbarung von Provisionen für weitere Produkte wird jeweils gesondert vereinbart.

2. Grundlage für die Berechnung der Provision ist der Netto-Rechnungsbetrag. Dies ist der dem Kunden in Rechnung gestellte Betrag abzüglich jeglicher Rabatte, Boni, Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung, Abnahme sowie etwaige öffentliche Abgaben, wie Umsatzsteuern und Zölle.

3. Die auf die Provisionen etwaige anfallende Umsatzsteuer wird von Capskeeper zusätzlich gezahlt und in den Provisionsabrechnungen ausgewiesen, falls der Vertriebsmittler umsatzsteuerpflichtig ist.

§ 8 Verkürzte vertragliche Verjährungsfrist

Alle Ansprüche der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit diesem verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der betreffende Anspruch entsteht und die betreffende Vertragspartei Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Dies gilt nicht für von einer Vertragspartei vorsätzlich verschuldeten Schadensersatzansprüchen, für die die gesetzliche Verjährungsfrist gilt.

§ 9 Vertragsdauer, Kündigung, Herausgabepflichten

  1. Der Handelsvertretervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen.

  2. Der Handelsvertretervertrag kann von jeder Vertragspartei ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Umstände eintreten, die unter Berücksichtigung von Inhalt und Zweck des Handelsvertretervertrages, aller Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen, den Vertragsparteien eine weitere Fortsetzung dieses Handelsvertreterverhältnisses unzumutbar machen.

  3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

-8-

4. Mit der rechtlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Vertriebsmittler alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Gegenstände nebst diesbezüglich erstellten Kopien, Produkte, Material, Muster, etc. unverzüglich an Capskeeper zurückzugeben, soweit diese nicht bestimmungsgemäß an Kunden gegeben worden sind.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Handelsvertretervertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Individualabreden gemäß § 305 b BGB haben stets Vorrang.

  2. Sind einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Handelsvertretervertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen werden durch diejenigen rechtswirksamen Stimmungen automatisch ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.

  3. Für den anfallende Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4.Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Handelsvertretervertrag und seiner Beendigung ist der Sitz von Capskeeper, derzeit Frankfurt am Main. Capskeeper ist jedoch berechtigt, einen Rechtsstreit auch bei dem für den Sitz des Handelsvertreters zuständigen Gerichts anhängig zu machen.

Frankfurt am Main, den Frankfurt am Main, den

Capskeeper Vertriebsmittler

-9-

Anlagen:
Anlage 1 – Produktportfolio (Stand April 2023)

  • -  Capskeeper Intentionskette gold

  • -  Capskeeper Intentionskette silber

  • -  Capskeeper Partnerkette

  • -  Onlinekurs „Deine Herzensintention“

  • -  Bestseller Kette + Onlinekurs

  • -  Botschafter-Paket Bronze

  • -  Botschafter-Paket Silber

  • -  Botschafter-Paket Gold

    Anlage 2 – Höhe der Provisionen (Stand April 2023)

    Die Höhe der Provision unterscheidet sich in zwei Stufen:

    1. Direkte Provision
    Die direkte Provision wird auf die direkt erzielten Netto-Umsätze, der durch den Botschafter geworbenen neuen Kunden gewährt. Die Basis für die Provision bildet die entsprechende Messung auf capskeeper.com. Nur wenn der neue Kunde über den individuellen Link des Vertriebsmittlers einen Umsatz generiert, wird dieser dem Vertriebsmittler zugeordnet.

    Die Höhe der direkten Provision richtet sich nach dem Kauf des jeweiligen Botschafter- Paktes.

 

Bronze

Silber

Gold

Capskeeper Intentionskette gold

10%

20%

30%

Capskeeper Intentionskette silber

10%

20%

30%

Capskeeper Partnerkette

10%

20%

30%

Onlinekurs „Deine Herzensintention“

10%

20%

30%

Bestseller Kette + Onlinekurs

10%

20%

30%

Botschafter-Paket Bronze

10%

20%

30%

Botschafter-Paket Silber

10%

20%

30%

Botschafter-Paket Gold

10%

20%

30%

2. Indirekte Provision
Wirbt der Vertriebsmittler einen weiteren Vertriebsmittler, so erhält er weitere 5% Provision auf die Nettoumsätze der Kunden, die der geworbene Vertriebsmittler generiert.

Es werden keine weiteren direkten oder indirekten Provisionen gewährt.

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